Verpackung und Lieferpapiere: was der Auftrag nennen sollte
Lose, in Trays oder einzeln? Welche Angaben auf den Lieferschein? Wie Chargen, Teillieferungen und Nachweise im Auftrag zur Sprache kommen.
Verpackung: lose, in Trays, einzeln
Drei Verpackungsarten aus Sicht dessen, der die Ware annimmt.
Lose im Karton bedeutet, dass die Teile ungeordnet beieinanderliegen und sich berühren. Das passt zu robusten Kleinteilen, die zählbar sind und denen ein Kratzer nichts ausmacht. Im Tray hat jedes Teil sein Fach: Es liegt geordnet, berührt seine Nachbarn nicht und lässt sich direkt weiterverarbeiten, wenn der Empfänger mit Trays arbeitet. Einzeln verpackt liegt jedes Teil in einer eigenen Hülle, was für empfindliche Oberflächen und für hohe Einzelwerte infrage kommt.
Welche Art zu Ihrem Auftrag passt, entscheiden Sie: Sie kennen Ihren Wareneingang und Ihre Weiterverarbeitung. Nennen Sie die Art in der Anfrage und, wenn Sie Trays oder Kartons einer bestimmten Größe brauchen, auch deren Maße oder Ihre Teilenummer des Ladungsträgers.
Zur Verpackung gehören zwei weitere Fragen. Die erste betrifft den Schutz: Wovor sollen die Teile auf dem Transport und in der Lagerung geschützt werden, vor Korrosion, vor Kratzern oder vor Stößen? Ob und wie ein Schutz möglich ist, nennt das Angebot, die Frage stellt der Auftrag. Die zweite betrifft die Menge je Gebinde: Eine feste Stückzahl je Karton oder Tray macht das Zählen im Wareneingang einfach.
Beides gehört in die Anfrage, bevor angeboten wird. Was nicht in ihr steht, bleibt offen und wird zur Rückfrage. Hilfreich ist ein Satz zur Weiterverarbeitung: Wer die Teile gleich in eine Baugruppe einsetzt, braucht eine andere Verpackung als jemand, der sie einlagert.
Chargen und Teillieferungen
Eine Charge, im Auftrag auch Los genannt, ist die Menge, die in einem Zug entsteht. Wer später Teile einem Los zuordnen möchte, etwa weil sich ein Fehler auf eine Menge eingrenzen lassen soll, muss vor der Lieferung sagen, dass Lose getrennt bleiben sollen. Auf dem Lieferschein steht dann je Los eine eigene Position.
Die Angabe verlangt keine Zusage zur Zuordnung einzelner Teile; sie hält fest, dass der Auftraggeber getrennte Lose wünscht. Ob das möglich ist, steht im Angebot.
Teillieferungen sind die zweite Frage dieses Abschnitts. Sollen die Teile nicht auf einmal kommen, braucht jede Teillieferung eine Menge und einen Wunschtermin. Wer mehrere Lieferungen vorsieht, nennt sie in der Anfrage als Liste, damit das Angebot sie einzeln aufgreifen kann.
- Lose getrennt: ja, nein oder nicht nötig
- Pro Los eine eigene Position auf dem Lieferschein
- Teillieferungen mit Menge und Wunschtermin je Lieferung
- Keine Teillieferungen: ausdrücklich „nicht nötig“ nennen
Lieferschein und Begleitpapiere
Der Lieferschein ist das Papier, über das Ihr Wareneingang die Lieferung dem Auftrag zuordnet. Vier Angaben tragen diese Zuordnung: die Bestellnummer, die Teilenummer, die Revision und die Menge. Fehlt eine, bleibt die Lieferung im Wareneingang liegen, bis jemand nachgefragt hat.
Deshalb gehört in die Anfrage, welche Angaben Ihr Wareneingang erwartet und wie er sie schreibt. Manche Einkäufe verlangen zusätzlich eine Auftragsposition oder eine Kommission; sie stehen auf Ihrer Bestellung und gehören in die Angaben zum Lieferschein. Auch die Wareneingangsregeln sind Teil des Auftrags: Annahmezeiten, Ansprechpartner und der gewünschte Ladungsträger.
Wer mehrere Lieferstellen hat, nennt die Anschrift der richtigen und, falls abweichend, die Rechnungsanschrift. Gehören mehrere Bestellungen zu einer Lieferung, steht auf dem Lieferschein je Bestellung eine eigene Position. Ein Lieferschein ohne vollständige Anschrift ist im Wareneingang so wenig wert wie einer ohne Bestellnummer.
Nachweise: nur benennen, was Sie brauchen
Manche Aufträge brauchen ein Papier, das etwas belegt. Welches das ist, kann nur der Auftraggeber sagen. Die Frage der Anfrage lautet deshalb: Brauchen Sie einen Nachweis, und welchen? Wenn ja, nennen Sie ihn so genau, wie Ihre Qualitätsvorgaben ihn beschreiben. Wenn nein, schreiben Sie das, damit die Frage nicht offen bleibt. Bei Teilen, die wiederkehren, lohnt es sich, den Nachweis in der ersten Anfrage so zu beschreiben, wie er künftig auf jeder Bestellung stehen soll.
Was sich dazu umsetzen lässt, steht im Angebot. Eine Liste von Nachweisarten finden Sie auf dieser Seite nicht, weil jede Aufzählung eine Zusage vermuten ließe, die erst das Angebot machen kann.
- Nachweis nötig: Art nennen
- Kein Nachweis nötig: ausdrücklich schreiben
- Was möglich ist: wird vor dem Auftrag besprochen
Häufige Fragen
Der Auftrag. Nennen Sie in der Anfrage Verpackungsart und Stückzahl je Gebinde; fehlt die Angabe, fragen wir nach.
Nennen Sie in der Anfrage, ob Sie einen Nachweis brauchen und welchen. Welche Prüfungen und Nachweise möglich sind, besprechen wir vor Auftragsbeginn.
Verfasst von der Evotec GmbH, Arnsberg · Stand 03.10.2026
Lieferumfang geklärt? Dann gehört das Teil dazu.
Fügen Sie Zeichnung und Modell an Ihre Anfrage, am besten zusammen mit dem Text aus der Checkliste. Zum Teil wie zum Lieferumfang melden wir uns mit Fragen, ehe ein Angebot entsteht.