Kanten und Kennzeichnung: was der Auftrag festlegen sollte
Gebrochen, entgratet oder scharfkantig? Teilenummer, Revision oder Charge? Was der Auftrag zu Kanten und Kennzeichnung nennen sollte und was dabei offen bleibt.
Kantenzustand: gebrochen, entgratet, scharfkantig
Drei Wörter, die auf einer Zeichnung leicht ineinander übergehen und im Teil drei verschiedene Kanten ergeben.
Eine scharfkantige Kante ist die Ecke, die beim Drehen übrig bleibt, wenn niemand sie bearbeitet. Gebrochen heißt, dass die Ecke bewusst gebrochen ist, etwa mit einer kleinen Fase oder einem Radius, sodass sie sich nicht mehr schneidend anfühlt. Entgratet bedeutet, dass ein Grat entfernt wurde, also der dünne Überstand, der beim Abtragen an der Kante stehen bleiben kann; die Kante selbst muss deshalb nicht gebrochen sein.
Welcher Zustand gemeint ist, kann nur Ihre Zeichnung sagen. Üblich ist eine Sammelangabe, die für alle Kanten gilt, soweit nichts anderes steht: „alle Außenkanten gebrochen“ ist ein vollständiger Satz, „Kanten brechen“ ohne Bezug ist es nicht. Wo für Kanten von unbestimmter Form Grenzen angegeben werden sollen, beschreibt ISO 13715, wie man das in einer Zeichnung schreibt; diese Seite gibt keine Werte daraus wieder.
Fehlt die Angabe ganz, entsteht eine Rückfrage, und sie ist berechtigt: Ein Teil mit scharfen Kanten ist ein anderes als eines mit gebrochenen, und beide lassen sich nicht ohne Weiteres untereinander austauschen. Wo die Kante später Kontakt zu Dichtungen, Händen oder Kunststoffteilen hat, entscheidet der Zustand über Verletzungen und Beschädigungen.
Die Checkliste fragt den Kantenzustand deshalb als kritischen Punkt ab, denn er entscheidet, welches Teil gemeint ist. Ob ein Zustand im Auftrag erreichbar ist, nennt das Angebot; die Angabe in Ihrer Anfrage ist die Voraussetzung dafür.
Besondere Stellen: Bohrungsübergänge, Gewindeanfang, Sitzflächen
Eine Sammelangabe gilt für alle Kanten, aber nicht jede Kante verträgt dasselbe. Drei Stellen weichen häufig ab, und die Zeichnung sollte sie nennen, wenn der Zustand dort anders sein soll.
Bohrungsübergänge sind die Kanten, an denen eine Bohrung in eine Fläche mündet. Dort sitzen Dichtungen und Stifte, und dort kann ein scharfer Rand beim Fügen schneiden. Der Gewindeanfang ist die Stelle, an der ein Gewinde beginnt; eine Fase erleichtert das Einführen einer Schraube. Sitzflächen schließlich sind die Flächen, auf denen ein anderes Teil aufliegt. Bei ihnen kann eine gebrochene Kante stören, weil sie die tragende Fläche verkleinert, oder gebraucht werden, weil sie das Aufschieben erleichtert.
Wie solche Stellen in der Zeichnung zu bezeichnen sind, ist ein Thema für sich. Für die Anfrage genügt der Hinweis, an welchen Stellen der Zustand von der Sammelangabe abweicht und wie.
- Bohrungsübergänge: Fügen, Dichtung, Stift
- Gewindeanfang: Einführen einer Schraube
- Sitzflächen: tragende Fläche gegen Aufschieben
Drei typische Stellen, an denen eine Sammelangabe nicht ausreicht.
Kennzeichnung: Teilenummer, Revision, Charge
Kennzeichnung bedeutet, dass am Teil selbst etwas steht, damit es sich später zuordnen lässt. Drei Inhalte kommen vor: die Teilenummer, der Stand der Zeichnung als Revision und, wo Lose getrennt werden, die Charge. Welche davon gebraucht werden, hängt von dem ab, was beim Empfänger mit dem Teil geschieht.
Revision und Charge sollten zusammen genannt werden. Eine Revision sagt, nach welcher Zeichnung das Teil entstanden ist; eine Charge sagt, welchem Los es angehört. Wer nur das eine nennt, kann im Zweifel nicht sagen, ob zwei Teile mit derselben Nummer auch denselben Stand haben.
Ebenso wichtig ist der Ort. Eine Kennzeichnung braucht eine Stelle am Teil, die nicht stört: eine Stirnfläche, ein Bund oder eine unkritische Mantelfläche. Ob und wie eine Kennzeichnung möglich ist, nennt das Angebot, und aus der Angabe in der Anfrage folgt keine Zusage. Auch eine Zusage zur Zuordnung einzelner Teile ist damit nicht verbunden.
- Inhalt: Teilenummer, Revision, Charge
- Ort: Stirnfläche, Bund oder unkritische Fläche
- Form: bleibt dem Angebot überlassen, wenn Ihre Zeichnung nichts festlegt
- Keine Kennzeichnung: ausdrücklich als „nicht nötig“ nennen
Was die Anfrage dazu festlegen sollte
Für Kanten und Kennzeichnung reichen drei Angaben: der Kantenzustand als Sammelangabe, die Stellen mit abweichendem Zustand und, falls gewünscht, Ort und Inhalt der Kennzeichnung. Die Lieferumfang-Checkliste fragt sie als Punkte L1 bis L3 ab und schreibt das Ergebnis in den Anfragetext.
- Kantenzustand als Sammelangabe
- Stellen mit abweichendem Zustand
- Ort und Inhalt der Kennzeichnung
Häufige Fragen
Dann bleibt er offen und das Angebot fragt nach. Geben Sie ihn an, am besten als Sammelangabe; wie Grenzen für Kanten von unbestimmter Form geschrieben werden, beschreibt ISO 13715.
Sie gehört in die Anfrage, am besten auch in die Zeichnung. Ob und wie eine Kennzeichnung möglich ist, nennt das Angebot.
Verfasst von der Evotec GmbH, Arnsberg · Stand 03.10.2026
Lieferumfang geklärt? Dann gehört das Teil dazu.
Fügen Sie Zeichnung und Modell an Ihre Anfrage, am besten zusammen mit dem Text aus der Checkliste. Zum Teil wie zum Lieferumfang melden wir uns mit Fragen, ehe ein Angebot entsteht.